Hafenordnung

  1. Diese Hafenordnung ist für jeden Liegeplatzinhaber der HWSG und dessen Besucher bindend.

  2. Die Eingangstür zu den Liegeplätzen ist ständig geschlossen zu halten.

  3. Jeder Liegeplatzinhaber hat darauf zu achten, dass das Gelände der HWSG, die Steganlage und die Wasserflächen sauber gehalten werden und pfleglich zu behandeln sind. Das Einleiten von Fäkalien, Bilgewasser oder anderem Unrat in die Bille ist generell verboten.

  4. Müll ist in den HWSG Müllcontainer zu bringen. Der Müllcontainer darf vor dem Tag der Entleerung nicht zugeschlossen werden.

  5. Das Ablegen von Gegenständen jeglicher Art auf den Stegen über einen längeren Zeitraum ist untersagt.

  6. Beim Auslaufen aus dem Hafen der HWSG sind Festmacher ordnungsgemäß zurückzulassen. Es ist darauf zu achten, dass keine Leinen im Wasser schwimmen. Das An- und Ablegen hat mit mäßiger Geschwindigkeit zu erfolgen. Sog und Wellenschlag sind zu vermeiden. Die Höchstgeschwindigkeit auf der gesamten Bille ist auf 8 Km/h beschränkt.

  7. Die Entnahme von Strom erfolgt durch die jedem Schiff zugewiesenen Stromabnehmer in den entsprechenden Zählerkästen. Die dafür zu verwendenden Kabel müssen in einwandfreiem Zustand sein und den technisch gültigen Anforderungen entsprechen. Beim Verlegen der Kabel über den Steg ist sicherzustellen, dass niemand zu Schaden kommen kann.

  8. Nach der Wasserentnahme aus den dafür vorgesehenen Schläuchen sind diese wieder ordentlich aufzurollen.

  9. Unnötige Belästigungen durch Lärm, Staub, Geruch u.s.w. sind zu unterlassen.

  10. Werftmäßige Reparaturarbeiten jeglicher Art (schleifen, schweißen, fräsen u.s.w.) sind generell nicht erlaubt.

  11. Hunde sind auf der Steganlage grundsätzlich an der Leine zu führen.

  12. Der Zugang zum Hafengelände muss ständig frei bleiben.

  13. Das Mitglied haftet für jegliche durch ihn entstehende Schäden.

  14. Den Anordnungen des Stegwartes und den Mitgliedern des Vorstandes der HWSG ist unbedingt Folge zu leisten.

  15. Jeder Liegeplatzinhaber hat für sein Schiff eine gültige Haftpflichtversicherung abzuschließen.

  16. Für das Sauberhalten und die Reinigung der Steganlage im Bereich des Schiffes des Mitgliedes ist dieses selbst verantwortlich.

  17. Die Liegeplatzsaison der HWSG beginnt am 01. April eines jeden Jahres und endet am 31. Oktober des selben Jahres. Außerhalb dieses Zeitraumes ist ein Liegen im Hafen der HWSG und deren Steganlage untersagt ( verboten ).

  18. Verstöße jeglicher Art gegen diese Hafenordnung werden vom Vorstand geahndet.

  19. Diese Hafenordnung ist Bestandteil der Vereinsordnung. Sie ist jedem Mitglied auszuhändigen und zusätzlich im Vereinshaus auszuhängen.
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